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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand August 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen ZHAW Digital Health Lab Academy, ZHAW School of Management and Law.

 

1. Anwendbarkeit

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommen zwischen der ZHAW, vertreten durch die School of Management and Law, nachstehend Digital Health Lab Academy, und ihren Kunden zur Anwendung.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Digital Health Lab Academy ZHAW ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Allfällige abweichende Bestimmungen der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften bleiben vorbehalten. Insbesondere die Zusammenarbeit im Rahmen eines Kursangebots bedarf einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Soweit im Rahmen der Digital Health Lab Academy Kursangebote der ZHAW SML in Anspruch genommen werden, kommen die entsprechenden Zulassungs- und Teilnahmebedingungen der ZHAW SML zur Anwendung.

2. Vertragsgegenstand

Die Digital Health Lab Academy der ZHAW School of Management and Law bietet Kursangebote in Form von Webinaren an. Die in einer Veranstaltung enthaltenen Leistungen sind in der Kursbeschreibung enthalten.

3. Vertragsabschluss und Vertragsabwicklung

Die Anmeldung für ein Kursangebot der Digital Health Lab Academy erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website der Digital Health Lab Academy. Der jeweilige Vertrag kommt zustande, wenn die ZHAW School of Management and Law schriftlich den Auftrag bestätigt. Die Schriftform wird durch die Zusendung einer E-Mail gewahrt. Mit der Anmeldung bestätigt das Mitglied, von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Der Vertrag kommt mit den jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande. Von einer Änderung der AGB seitens der ZHAW School of Management and Law während der Vertragsdauer bleibt das Mitglied unberührt.

4. Vertragsdauer und vorzeitige Vertragsauflösung

(1) Die Teilnahme an dem Leistungsangebot ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

(2) Die Vertragsdauer richtet sich nach den Angaben in der Leistungsübersicht.

(3) Die ZHAW School of Management and Law behält sich das Recht vor, ein Kursangebot nicht auszuführen oder bereits veröffentlichte Angebote wieder zu entfernen, sofern die Kundeninformationen oder andere zu veröffentlichende Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, die guten Sitten oder - nach Einschätzung der ZHAW School of Management and Law - gegen die Werte der Digital Health Lab Academy verstossen (unzulässige Inhalte). Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Der Kunde wird von einer solchen Massnahme unverzüglich unterrichtet. Der Kunde stellt die ZHAW School of Management and Law auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte der Digital Health Lab Academy gegenüber geltend machen. Die Freistellung beinhaltet auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

(4) Die Preise richtet sich nach den Angaben auf der Webseite der Digital Health Lab Academy.

5. Zahlungsmodalitäten

Die für eine Veranstaltung anfallenden Kosten sind der Ausschreibung zu entnehmen. Das Kursgeld ist nach Erhalt der Bestätigung in der Regel vor Kursbeginn zu bezahlen. Wird das Kursgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann der Besuch des Unterrichts verweigert werden. Die Pflicht zur Bezahlung des Kursgeldes bleibt davon unberührt.

6. Änderungen und Anpassungen

Programmänderungen sowie personelle Änderungen bei Veranstaltungen bleiben vorbehalten. In vorgenannten Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

7. Datenschutz

Die ZHAW bearbeitet Personendaten der Teilnehmer von Kursangeboten der Digital Health Lab Academy, soweit dies für die Administration der Leistungen notwendig ist. Die Bearbeitung personenbezogener Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Funktion, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich (IDG), des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), jeweils soweit die entsprechenden Regelungen anwendbar sind. Die ZHAW ist verantwortlich für die Datenbearbeitung. Personenbezogene Daten werden nur zum vorstehend umschriebenen Zweck bearbeitet, mit aller Sorgfalt aufbewahrt und vor Zugriffen Dritter geschützt. Die Daten verbleiben bei der ZHAW. Sie werden auf unseren Servern in der Schweiz gespeichert. Je nach anwendbarer Rechtsgrundlage stehen der betroffenen Person unterschiedliche Rechte zu. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten (Kontakt: info(at)dh-academy.ch).

Sofern das IDG anwendbar ist, besteht das Recht auf Zugang zu eigenen Personendaten, auf Berichtigung oder Vernichtung unrichtiger Personendaten, auf Unterlassung des widerrechtlichen Bearbeitens eigener Personendaten, auf Beseitigung der Folgen des widerrechtlichen Bearbeitens, auf Feststellung der Widerrechtlichkeit der Bearbeitung und auf Sperrung. Sofern das DSG anwendbar ist, besteht das Recht auf Auskunft über eigene personenbezogene Daten sowie auf Berichtigung, Sperrung und Löschung eigener personenbezogener Daten. Sofern die DSGVO anwendbar ist, besteht das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Winterthur.